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Intosai The Auditor-General of South Africa
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 



Der General-Auditor von Südafrika
Als General-Auditor von Südafrika (Auditor-General of South Africa; AGSA) liegt unser verfassungsmäßiger Auftrag darin, die Demokratie unseres Landes zu stärken. Die Verfassung unseres Landes sieht vor, dass wir die Lebensqualität all unserer Bürger verbessern und das Potenzial jedes einzelnen Menschen freisetzen; dass wir eine Einheit und ein demokratisches Südafrika aufbauen, welches in der Lage ist, seinen rechtmäßigen Platz als souveräner Staat in der Familie der Nationen einzunehmen. Da dies auch für jede Supreme Audit Institution (SAI) gilt, erwartet man von uns die Wertseigerung unserer Gesellschaft, indem die Übernahme von Verantwortung und die Führung im öffentlichen Sektor ermöglicht werden. Als SAI South Africa sind wir uns insbesondere der Bedeutung bewusst, welche der Aufbau des Vertrauens seitens der Öffentlichkeit in unserem Land hervorbringt.
Um dies zu untermauern, verfassten wir eine Auftragserklärung (mit unserem guten Namen), die folgendes besagt: Der General-Auditor von Südafrika hat einen verfassungsmäßigen Auftrag. Als Supreme Audit Institution of South Africa sind wir angehalten, die Demokratie unseres Landes zu stärken, indem wir die Übersicht über, die Übernahme von Verantwortung und die Führung im öffentlichen Sektor durch Wirtschaftsprüfungen ermöglicht und damit Vertrauen in der Öffentlichkeit aufgebaut wird.

Der AGSA ist eine der Chapter 9-Institutionen, welche durch das höchste Gesetz des Landes, der Verfassung, verpflichtet sind, bestimmte Funktionen zu erfüllen. Diese Institutionen sind kein Teil der Regierung und müssen kein Teil des Mechanismus‘ einer zusammenarbeitenden Regierung sein. Die Unabhängigkeit des AGSA wird daher respektiert und gestärkt.
Da er durch die Verfassung und dem Public Audit Act, 2004 (Gesetz Nr. 25 von 2004) (PAA) einem Mandat unterstellt ist, ist der AGSA verantwortlich für die Prüfung von Abteilungen und Verwaltungseinrichtungen auf nationaler und Landesebene und aller Gemeinden und jeglicher anderer Einrichtung oder Wirtschaftseinheit, welche laut der nationalen und Landesrechtsprechung durch den AGSA überprüft werden müssen. Der AGSA erfüllt sein Mandat, indem er eine Vielzahl an Wirtschaftsprüfungen durchführt, wie z.B. Ordnungsprüfungen (finanziell), Leistungsprüfungen, die Überprüfung von Leistungsinformationen und internationale Wirtschaftsprüfungen. Im Geschäftsjahr 2007/08 wurden 92% der Überprüfungskapazitäten des AGSA für Ordnungsprüfungen verwendet, wodurch 8% für Leistungsprüfungen verblieben. Obwohl die Ordnungsprüfungen ein Hauptschwerpunkt bleiben, bedürfen die anderen Bereiche mehr und mehr der Prüfung durch den AGSA, um für ihre Geschäftsinteressenten auch weiterhin interessant zu bleiben.

Die Verfassung begründet den AGSA als eine Staatseinrichtung, behandelt die Art und Weise, auf die der AG ernannt wird und legt die Richtlinien und die Schlüsselfunktionen der Institution fest. Somit gibt es den Rahmen für die Leitung des Unternehmens vor, dem die Institution entsprechen muss. Die Unternehmensleitung ist im PAA festgelegt, welches außerdem den Aufbau erleichtert und die Funktionen des parlamentarischen Aufsichtsmechanismus‘ und andere Schlüsselstrukturen des AGSA, einschließlich des Prüfungskomitees festlegt. Der AG ist gemäß Abschnitt 181(5) der Verfassung und Abschnitt 3(d) des PAA gegenüber der Nationalversammlung rechenschaftspflichtig und muss gemäß Abschnitt 10 des PAA über seine/ihre Aktivitäten und die Durchführung seiner/ihrer Funktionen Bericht erstatten. Die Hauptprüfungsinstrumente sind der strategische Plan und Budget (Strategic Plan and Budget) und der Jahresbericht (Annual Report) des AGSA, welche jährlich auf der Nationalversammlung vorgebracht werden. Der ständige Ausschuss des General-Auditors (Standing Committee on the Auditor-General; SCoAG), welcher gemäß den Bestimmungen des Abschnitts 10(3) des PAA gegründet wurde, beaufsichtigt die Leistungen des AGSA im Auftrag der Nationalversammlung.
Der General-Auditor wird von 2.350 Personalmitgliedern unterstützt, welche auf alle neuen Provinzen verteilt sind, um den AGSA landesweit zu vertreten.
Obwohl unsere Aktivitäten durch unser Mandat angetrieben und von unserem guten Ruf unterstützt werden, haben wir die Bedeutung der Menschen und deren Entwicklung nicht vergessen. Der ehemalige Präsident Südafrikas, Nelson Mandela sagte, „Bildung ist die mächtigste Waffe, welche genutzt werden kann, um die Welt zu verändern.“ Als Maßnahme zur Unterstützung der Entwicklung der Wirtschaftsprüfungs- und Bilanzierungsfähigkeiten des Landes beteiligte sich der AGSA an einem Prozess für den Aufbau von Kapazitäten mithilfe eines Prüferausbildungsprogramms, welches momentan über 950 Auszubildende umfasst. Der AGSA übernimmt eine all-inklusive-Methode, indem er Auszubildende übernimmt, welche die Mindestkriterien erfüllen, ungeachtet der Berufsorganisation, denen sie angehören. Dies umfasst amtlich zugelassene Wirtschaftsprüfer, registrierte Regierungsauditoren, amtlich zugelassene und zertifizierte Wirtschaftsprüfer und zertifizierte Informationssystemprüfer.

Ein kurzer Rückblick in die Geschichte
Das südafrikanische Wirtschaftsprüfungsgesetz, welches ursprünglich auf dem britischen Modell basierte, wurde erstmals 1911 verabschiedet, 1916 abgeändert und blieb bis zur Verabschiedung des neuen Exchequer and Audit Act, 1956 (Gesetz Nr. 31 von 1956) unverändert. Die Steuerung blieb bis zur Eingliederung des Leistungskonzepts in den Exchequer and Audit Act, 1975 (Gesetz Nr. 66 von 1975) unverändert.

Die größte Herausforderung in Bezug auf die Rechtsprechung liegt darin, die demokratische Gewaltenteilung in den legislativen, exekutiven und judikativen Arm der Regierung für unsere Zwecke nutzbar zu machen. Wir wussten, dass wir nicht länger unter der Aufsicht der Ministerien arbeiten konnten, wenn die Wirtschaftsprüfungskanzlei ihre funktionelle Rolle als Wachhund des Gesetzes und der Exekutiven erfüllen sollte – wir mussten eine unabhängige Einrichtung werden, welche direkt dem Parlament untersteht.

Letztlich war dies ein Schritt, welcher die Wirtschaftsprüfungskanzlei innerhalb eines Jahrzehnts von einer zivilen Dienstleistungseinrichtung unter vielen zu einer Staatsinstitution machte, welche die konstitutionelle Demokratie unterstützt – was im Abschnitt 9 der Verfassung von Südafrika von 1996 behandelt wird.  

Der erste Hauptteil der neuen Rechtsprechung seit 1975 wurde 1989 veröffentlicht, als der Auditor-General Act, 1989 (Gesetz Nr. 52 von 1989) den General-Auditor und sein/ihr Personal in einem getrennten Gesetz behandelte. Es war dieses Gesetz, welches die Unabhängigkeit des General-Auditors sichtbar förderte.

Dennoch behielt die damals geltende Exekutive das letzte Wort in manchen grundlegenden, verwaltungstechnischen Angelegenheiten in Bezug auf die Wirtschaftsprüfungskanzlei. Diese Situation wurde als Widerspruch zu den international anerkannten Richtlinien einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsinstitution angesehen. Es drängte den General-Auditor in die wenig beneidenswerte Position, unbeeinträchtigt über die finanziellen Angelegenheiten der Exekutive Bericht zu erstatten und gleichzeitig vom Wohlwollen und der Zusammenarbeit Letzterer für die Beschaffung grundlegender Quellen zur Ausübung seiner Aufgabe angewiesen zu sein.

Diese Angelegenheit sorgte beim damaligen General-Auditor und dem gemischten Ausschuss für Öffentlichkeitsprüfungen für Besorgnis. Schließlich wurden die widersprüchlichen Bestimmungen mit der einstimmigen Unterstützung des Kabinetts durch den Auditor-General Amendment Act, 1992 (Gesetz Nr. 123 von 1992) aus dem Gesetzbuch gestrichen. Es folgte der Audit Arrangements Act, 1992 (Gesetz Nr. 122 von 1992), welcher am 01. April 1993 in Kraft trat. Dieses Gesetz regulierte die Leitungs-, die Verwaltungs- und die Bedingungen zur Beschäftigung von Angestellten der Wirtschaftsprüfungskanzlei. Es erleichterte außerdem die Übertragung der Gesamtaufsicht und der damit verbundenen Angelegenheiten auf eine parlamentarische Aufsichtsbehörde, der Prüfungskommission.

Dieses Gesetz bestimmte außerdem, dass zukünftige Berichte der Wirtschaftsprüfungskanzlei dem Parlament vorgetragen würden – und demnach öffentliche Dokumente würden. Die Prüfungskommission ist für die Genehmigung der Einnahmen- und Ausgabenschätzung der Wirtschaftsprüfungskanzlei, für die Überwachung der betrieblichen Leistungen der Wirtschaftsprüfungskanzlei in Hinsicht auf die Finanzen, Qualitätskontrolle, Ausbildung und Förderungsmaßnahmen und für die Ernennung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Geschäftskonten der Wirtschaftsprüfungskanzlei zuständig. Die momentane Wirtschaftsprüfungskanzlei unterscheidet sich daher, und gemäß der Rechtsprechung, sehr stark von der vorherigen Institution. Sie gilt als unabhängiger Wachhund der Steuerzahler Südafrikas.

Die Wirtschaftsprüfungskanzlei verglich ihre Standards zur Prüfung der Regierung mit jenen Standards, welche auf der INTOSAI 1990 festgelegt wurden (wir sind Mitglied der INTOSAI seit 1986). Die Ergebnisse sicherten die Angemessenheit und die Gültigkeit unserer Prüfungen in Bezug auf international anerkannte Standards, wodurch wir 1994 mit Selbstvertrauen zur vollständigen Erfüllung der GAGAS (Generally Accepted Government Auditing Standards; allgemein anerkannte Regierungsprüfungsstandards) übergehen konnten.

Ein entscheidender Moment in der Entwicklung der südafrikanischen Wirtschaftsprüfungskanzlei war der 20. Dezember 2004, als der PPA veröffentlicht wurde. Der PAA ermöglicht es dem General-Auditor, sein Mandat und die durch die Verfassung vorgeschriebenen Verpflichtungen effektiver zu erfüllen, unsere Unabhängigkeit zu bewahren und eine Wirtschaftsprüfungskanzlei zu erschaffen, welche die Richtlinien und bewährten Verfahren zur Leitung eines Unternehmens übernimmt. Der neue PAA wurde verfasst, um den AGSA zu einer überlegenen Prüfungsinstitution für den öffentlichen Sektor zu machen, im Einklang mit den neusten Gesetzen. Der PAA stärkte unsere Unabhängigkeit und Fähigkeit, die Verantwortung in unserem Lande zu fördern.

Das AGSA-Logo

Das Logo basiert auf dem Abbild eines Taschenrechners oder eines Abakus’ - beides Symbole, welche das Herz der Wirtschaftsprüfung prägen. Das Logo ist einfach und ordentlich aufgebaut, um die Verfolgung der Transparenz und der öffentlichen Verantwortung darzustellen, wobei sein frisches Blau (Geschäft) und Grün (Wirtschaftsprüfung) zu einer modernen und durchweg professionellen Aussage führen.
Der dynamische Verlauf, welcher durch die Ovale dargestellt wird, spiegelt die Tatsache wider, dass kosteneffektive Wirtschaftsprüfungen und Untersuchungen der erhaltenen Informationen ständig durchgeführt werden und dass eine sorgfältige Berichterstattung gegenüber legislativen Einrichtungen und den Steuerzahlern rechtzeitig erfolgt.
Die grünen Ovale stellen die Bausteine dar, auf denen die Aktivitäten des AGSA basieren, nämlich die Integrität, Verantwortung und Transparenz. Alle Ovale stehen innerhalb einer umfassenden Basis im Gleichgewicht. Dies unterstreicht die Tatsache, dass der AGSA seine Angelegenheiten im Rahmen eines verfassungsmäßigen Mandats durchführt, und dass er danach strebt, die Integrität, die Würde und das Wohlbefinden unseres Landes zu bewahren, damit die Südafrikaner die Vorzüge einer guten Führung genießen können.